Hauptversammlung 30.3.2012

Der SGV Hochdorf e.V. hat laut seiner Satzung §13 Abs. 3 jährlich eine Hauptversammlung abzuhalten, zu welcher im Amtsblatt der Stadt Remseck a.N.  eingeladen werden muß. Diese findet am

Freitag, den 30.03.2012  ab 19:00 Uhr in der Gemeindehalle in Hochdorf

statt.

Alle Vereinsmitglieder sind hierzu eingeladen!

Tagesordnung :

1:            Eröffnung und Begrüßung

2:            Feststellung der Beschlussfähigkeit und Freigabe der Tagesordnung

3:            Berichte der Vorstandschaft 1.Vorsitzender, Kasse

4:            Bericht der Kassenprüfer

5:            Aussprache

6:            Entlastungen Kassier, Vorstand und Ausschuss

7:            Berichte der Abteilungen

8:             Satzungsänderungen

In § 6 soll hinzugefügt werden:

Der Vorstand kann in begründeten Einzelfälle Beitragsverpflichtungen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

Der § 8 wird unterteilt in § 8a und 8b

In § 8a soll geändert werden:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, sowie dem Kassier

sowie:

…und eines weiteren Vorstandsmitglieds…

In § 8b soll geändert werden:

d)       dem Teamleiter Dokumentation

e)  dem Geschäftsführer (ohne Stimmrecht)

In § 9 soll hinzugefügt werden:

. Bestellung eines Geschäftsführer

Es soll hinzugefügt werden:

§ 9a SGV-GESCHÄFTSSTELLE

Zur Erfüllung seiner Aufgaben unterhält der SGV eine Geschäftsstelle. Diese wird von dem/der Geschäftsführer/in geleitet, Der Geschäftsführer wird vom Vorstand gemäß § 30 BGB bestellt Der/die Geschäftsführer/ ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich und weisungsgebunden. Er/sie ist Dienstvorgesetzte/r mit Direktionsrecht gegenüber allen hauptamtlichen Bediensteten des SGV und beratendes Mitglied in den Organen und Gremien des SGV Bei Bedarf kann der Vorstand bis zu zwei Geschäftsführer/innen berufen und eine Geschäftsführung bilden; deren Vorsitz führt dann der/die Hauptgeschäftsführer/in. Die Aufgaben und Kompetenzen können in einer vom Vorstand zu beschließenden Geschäftsordnung geregelt werden.

§ 12 soll geändert werden:

Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus dem erweiterten Vorstand, den gewählten Abteilungsleitern, den gewählten Teamleitern,  dem Schiedsrichterbeauftragten und zwei Kassenprüfern. Der Geschäftsführer ist mit beratender Stimme Mitglied.

In § 12 soll geändert werden:

§ 8a

In § 13 soll hinzugefügt werden:

sowie bis zu fünf Teamleitern

9:         Wahlen

.            a)   1.Vorsitzende/r

.            b)   2.Vorsitzende/r,

.            c)   Kassierer/in,

.            d)   Teamleiter Dokumentation,

.            e)   bis zu 5 Teamleiter

.            f)    2 Kassenprüfer,

.            g)   Abteilungsleiter/innen

10:             Anträge

11:             Termine des SGV Hochdorf e.V.

12:             Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 23.März beim 1.Vorsitzenden Walter Schmack oder in der Geschäftsstelle  eingereicht werden.

Bitte zeigen Sie Ihre Verbundenheit zum Verein und stärken dem SGV den Rücken indem Sie in dieser wichtigen Sitzung zahlreich erscheinen. Vielen Dank!

Gez.    Walter Schmack

1.      Vorsitzender